Die Ausschüsse

Auszug aus der Gemeindeordung (§44 - §46 GemO)

Der Gemeinderat kann für bestimmte Aufgabenbereiche zur Vorbereitung seiner Beschlüsse oder zur abschließenden Entscheidung Ausschüsse bilden. Die Ausschüsse setzen sich entweder nur aus Ratsmitgliedern oder aus Ratsmitgliedern und sonstigen wählbaren Bürgern der Gemeinde zusammen; mindestens die Hälfte der Mitglieder eines Ausschusses sollen jedoch Ratsmitglieder sein. Der Gemeinderat bestimmt das Nähere über die Zahl, die Aufgaben und die Bezeichnung der Ausschüsse sowie deren Mitgliederzahl.

Die Ausschussmitglieder und ihre Stellvertreter werden auf Grund von Vorschlägen der im Gemeinderat vertretenen politischen Gruppen gewählt.

Den Vorsitz in den Ausschüssen führt der Bürgermeister. Er beruft den Ausschuss ein und setzt die Tagesordnung fest.

In der Gemeinde Kenn gibt es folgende Ausschüsse:

  • Haushalts- und Finanzausschuss
  • Bauausschuss
  • Ausschuss für Familie, Jugend- und Freizeitfragen
  • Ausschuss für Ortsgestaltung, Fremdenverkehr und Umwelt
  • Rechnungsprüfungsausschuss